Abmeldung/Verhinderung

Die Teilnahme ist Ehrensache!

Falls Ihr Kind wegen Krankheit oder aus ernsthaften Gründen an einem bestätigten Kurs nicht teilnehmen kann, dann melden Sie es bitte frühzeitig direkt beim entsprechenden Kursleiter ab. Für nicht besuchte Kurse werden die Kosten nicht zurückerstattet. Bei Nichterscheinen ohne rechzeitige Abmeldung wird ein Bussgeld in eigenem Ermessen zwischen Fr. 30.-- bis Fr. 100.-- zur Entschädigung der Unkosten erhoben.